Nachdem es unter Verbrauchern und Gewerbetreibenden in Bayern zu Verwirrung gekommen ist, hat Bayerns Wirtschaftsministerium nun eine Liste veröffentlicht, die Klarheit über die Beschränkungen während der Corona-Krise schaffen soll (siehe Tabelle). So dürfen beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Bäckereien weiterhin geöffnet haben. Komplizierter ist die Regel für Baumärkte: Hier gilt, dass nur Handwerker mit einem Handwerksausweis weiterhin einkaufen dürfen – für den Publikumsverkehr haben die Märkte geschlossen.
Gastronomie
In der Gastronomie gilt: Der Betrieb von Speiselokalen, Gaststätten und Biergärten sowie Terrassen ist untersagt. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
Praxen
Praxen für Podologie, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie dürfen öffnen, sofern eine Behandlung medizinisch erforderlich ist.
Hotels
Hotels und Unterkünfte, die ausschließlich Geschäftsreisende oder Gäste für nicht private touristische Zwecke (zum Beispiel Unterbringung von Personen aus krisenbedingtem Anlass oder für gewerbliche Zwecke) aufnehmen, sind laut Ministerium weiter zulässig.
Kioske und Lottoläden
Kioske, Schreibwarenhändler und Lottoläden können öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im erlaubten Bereich liegt. Dazu zählt zum Beispiel der Verkauf von Lebensmitteln sowie Zeitungen und Zeitschriften. „Liegt die Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich (etwa Schreibwaren), kann ausschließlich der erlaubte Teil (etwa Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) weiter erfolgen“, so das Ministerium. sh