Hermann B.: „Als Polizeibeamter (73) im Ruhestand bin ich seit 1. April 1979 bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse privat krankenversichert. Seit 2006 habe ich für meine Frau und mich eine Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagessatz von jetzt 44 Euro. Die Prämie betrug bislang 112,06 Euro und soll zum 1. Mai 2020 auf 191,70 Euro angehoben werden. Das ist eine Steigerung von 71,11 Prozent. Begründet wird das damit, dass es sich um die erste Anpassung des Rechnungszinses seit fünf Jahren handele. Kann das sein? Was können wir tun?“
Durch die Umstellung von Pflegegraden (1 bis 3) in Pflegestufen (1 bis 5) kam es zu vielen Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung. Auch die Tagesgeldtarife mussten umgestellt werden. Dabei galt die Maßgabe, dass kein Kunde schlechter gestellt werden darf, als er es vorher war. Im gesamten Bereich der privaten Pflegeversicherung hat man nach der Reform zum 1. Januar 2017 Beitragssteigerungen gesehen. Außerdem macht den Versicherungen das geringe Zinsniveau zu schaffen. Beitragssteigerungen müssen von einem Treuhänder abgesegnet sein. Natürlich ist eine Steigerung um 71 Prozent extrem hoch. Gerade für Beamte gab es in der Vergangenheit wenig Steigerung. Angenommen, Sie hätten vom Beginn 2006 an 112,06 Euro gezahlt (ohne Berücksichtigung der beiden Leistungssteigerungen) und die Beiträge wären in gleichmäßigen prozentualen Schritten auf heute 191,70 Euro gestiegen, läge die jährliche Steigerung rechnerisch bei knapp 4 Prozent. Dies ist für den Pflegebereich eine durchaus adäquate Steigerung. Im Zweifel können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.