Wenn ein Ast aufs Auto kracht
Ein Wohnungsbesitzer, dem auf dem Parkplatz der Wohnanlage ein Ast aufs Auto fällt, kann wegen des Schadens nicht die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus Berlin entschieden (Az. V ZR 43/19).
Die Wohnungseigentümer hatten 2014 einen Dienstle