Steuerberater können die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2018 auf Antrag bis Ende Mai verschieben. Für die Fristverlängerung würden keine Verspätungszuschläge erhoben, teilte das Finanzministerium am Donnerstag in München mit. Der Antrag könne mit der Corona-Pandemie begründet werden. „Wir
Dieser Artikel (ID: 1228700) ist am 27.03.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).