LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Krankenhaus verbietet Nebenjob
Renate S.: „Meine Schwiegertochter ist Pflegefachkraft in einem Krankenhaus. Sie arbeitet pro Woche drei Vormittage. Zusätzlich arbeitet sie (genehmigte Nebentätigkeit) jedes zweite Wochenende Vollzeit in einer psychiatrischen Einrichtung. Nun hat das Krankenhaus alle Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis auf Weiteres untersagt. Begründung: Wegen Corona möchte man im Bedarfsfall über zusätzliche Arbeitszeitkapazitäten verfügen können. Für meine Schwiegertochter und Familie bedeutet das einen monatlichen Verdienstausfall von etwa 650 Euro netto. Gibt es dafür (wie für Firmen, Selbstständige etc.) die Möglichkeit, zumindest teilweise einen finanziellen Ausgleich (Kurzarbeitergeld) zu beantragen und wenn ja – wer ist dafür zuständig?
Ein finanzieller Ausgleich für solche Fälle ist mir nicht bekannt und auch nicht notwendig, da Ihre Schwiegertochter ihre Nebentätigkeit weiterhin ausüben kann. Der Widerruf einer genehmigten Nebentätigkeit setzt zunächst einmal voraus, dass eine Widerrufsmöglichkeit vorbehalten ist. Im TVöD für den