LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kirchensteuer trotz Kirchenaustritt

Helga L.: „Mein Mann ist zum 17. Juli 2018 aus der Kirche ausgetreten. Im August 2018 wurde ein Grundstück verkauft. Das Geld wurde im Oktober 2018 ausbezahlt. Die Steuern – 40 Prozent des Verkaufspreises – wurden an das Finanzamt entrichtet. Im Januar 2020 hat das katholische Kirchensteueramt in einem Steuerbescheid für 2018 eine hohe Summe für den Zeitraum 1.1. bis 31.7.2018 festgesetzt. Ist das rechtens, auch wenn der Verkauf erst nach dem Kirchenaustritt erfolgt ist? Welche Rechtsgrundlage wurde herangezogen?“

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kirchensteuer in Bayern sind das Einkommensteuergesetz des Bundes und das Kirchensteuergesetz des Freistaates Bayern.

Im Kirchensteuergesetz ist unter anderem geregelt, dass die Kirchensteuerpflicht bei einem Austritt aus der Gemeinschaft mit Ablauf des Kale

Freitag, 7. November 2025

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