Corona-Krise: Erleichterungen für Steuerzahler

von Redaktion

Das öffentliche Leben ist weitgehend zusammengebrochen. Doch einige Termine stehen scheinbar unverrückbar im Kalender. So auch die, die das Finanzamt setzt. Doch tatsächlich sind durch die Corona-Krise bereits einige davon deutlich aufgeweicht. Bei den meisten Steuern sind großzügige Stundungsregeln eingeführt worden. Und es können beispielsweise bei Umsatzsteuer Voranmeldungen bei der Lohnsteueranmeldung Fristverlängerungen beantragt werden. Auch für die Einkommensteuer gibt es eine Sonderregelung. Eigentlich müssen Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2018, die von Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden, seit Ende Februar 2019 beim Finanzamt sein. Doch konnte der Termin nicht gehalten werden, kann für 2018 selbst noch rückwirkend eine Verlängerung bis 31. Mai 2020 beantragt werden. Bayerns Finanzminister Albert Füracker versprach den Betroffenen, die Anträge „schnell und unbürokratisch“ zu bearbeiten.

Nicht von der Regelung betroffen sind derzeit alle Steuerzahler, die ihre Erklärung selbst machen. Allerdings ist der Zeitdruck noch nicht besonders hoch. Die Frist für die Steuererklärung 2019 läuft noch bis zum 31. Juli.

Allerdings ist auch hier mit Verzögerungen zu rechnen. Vor allem wer eine Eigentumswohnung hat, muss heuer womöglich länger auf die Abrechnung seiner Hausverwaltung warten. Da kann die Frist am Ende doch eng werden. Doch auch wenn dies auf der Internetseite des bayerischen Finanzministeriums (www.stmfh.bayern.de) beim Thema Corona noch nicht ausdrücklich erwähnt ist, kann auch hier – wenn ein wichtiger Grund vorliegt – eine Verlängerung beantragt werden. Erfahrungsgemäß werden solche Anträge vom Finanzamt problemlos durchgewunken.

Eine besondere Erleichterung stellt das Finanzministerium für alle bereit, die seit Januar 2020 eine Immobilie gekauft haben oder noch bis zum 30. April eine kaufen werden. Auf Antrag wird in Fällen aus diesem Zeitraum die Grunderwerbsteuer bis längstens zum 31. Dezember 2020 zinslos gestundet.  mp

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