Kein Anspruch auf Homeoffice

von Redaktion

Viele Beschäftigte arbeiten aufgrund der Corona-Pandemie aktuell im Homeoffice. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es aber nicht, erklärt Prof. Wolfhard Kohte von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er befasst sich unter anderem mit Arbeitsrecht. Solange der Arbeitgeber keine entsprechende Vereinbarung mit den Mitarbeitern getroffen hat und in Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag nichts anderweitig geregelt ist, müssen Beschäftigte weiterhin zur Arbeit kommen. Wer nicht erscheint, kann abgemahnt und bei wiederholtem Fehlen gekündigt werden. Einen Anspruch auf Homeoffice können aber Menschen mit Vorerkrankungen haben, für die im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit ein besonderes Risiko besteht.  dpa

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