LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Zeitlich gestaffelte Testamente
Lothar N.: „Wir sind ein kinderloses Ehepaar und haben ein Berliner Testament. Für das Ableben des zweiten Ehepartners haben wir ein weiteres Testament. Können wir die Dokumente verschlossen beim Amtsgericht hinterlegen mit der Auflage, dass beim Ableben eines Partners erst das Berliner Testament eröffnet wird und das andere verschlossen bleibt und erst beim Ableben des zweiten Partners das zweite Testament eröffnet wird? Im zweiten steht, dass der Überlebende das Testament jederzeit ändern kann.“
Eine knifflige, nicht alltägliche Frage, die sich auch ein Krimiautor hätte ausdenken können. Denn die Idee zweier zeitlich gestaffelter Testamente erhöht natürlich die Spannung, wer am Ende Erbe wird. Das nüchterne deutsche Erbrecht will solche Unklarheiten aber gerade nicht. Paragraf 2263 BGB best