Wer Hartz IV beantragt, muss sein Auto nicht unbedingt verkaufen. Zwar muss vorhandenes Vermögen zunächst verwertet werden. Allerdings stehen Antragstellern verschiedene Freibeträge zu. Und damit muss ein vor fünf Jahren für 21 000 Euro erworbener Pick-Up-Truck nicht verwertet werden, wenn keine and
Dieser Artikel (ID: 1231832) ist am 02.04.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).