Autokäufer bleibt auf Kosten sitzen

Wer unwissentlich ein Auto kauft, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann dafür den Händler haftbar machen – in manchen Fällen ist aber auch der Käufer der Dumme. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 267/17).

Der Kläger hatte im Juli 2011 für gut 36 000 Euro einen

Samstag, 27. Dezember 2025

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