Das Parlament der Gemeinschaft
In den eigenen vier Wänden ist jeder sein eigener Herr. Für Wohnungseigentümer gilt das nur bedingt. Sie müssen vieles mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen. Was ist erlaubt – und wo liegen die Grenzen?
Die wesentliche Entscheidung darüber, ob bauliche Maßnahmen in einer Wohnanlage durchgeführt werden oder Gemeinschaftseigentum instandgesetzt wird, trifft die Eigentümerversammlung. Das ist das zentrale Gremium der Eigentümer, so etwas wie das Parlament. Mindestens einmal im Jahr