Reinigungsdienst

Wenn der Vermieter ein Unternehmen oder eine Einzelperson mit der Treppenhausreinigung beauftragt hat, kann er die Ausgaben dafür als Betriebskosten seinen Mietern auferlegen. Entstehen durch einen Dienstleisterwechsel höhere Kosten als zuvor, so können auch diese umgelegt werden, soweit dabei das G

Donnerstag, 9. April 2026

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