Die Gemeinde schützt den Baum

Wer einen Garten hat, kann sich derzeit besonders glücklich schätzen. Die sonnigen Tage laden dazu ein, ein bisschen darin zu werkeln. Doch auch im eigenen Garten darf man nicht alles tun, was einem gefällt.

Nur weil ein Baum auf dem eigenen Grundstück steht, hat man noch lange nicht das Recht, diesen auch zurückzuschneiden oder gar zu fällen. Wer dennoch zur Säge greifen will, sollte sich im Vorfeld erkundigen. Sonst drohen saftige Bußgelder.

Aber was ist, wenn die Bäume einem Neubau im Weg stehen? Od

Samstag, 27. Dezember 2025

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