LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Jüngerer Sohn soll die Wohnung haben

Lena M.: „Ich bin 76 Jahre, geschieden und habe zwei Söhne. Ich habe eine Wohnung am Tegernsee. Ich möchte meinen jüngeren Sohn als Alleinerben einsetzen. Zu meinem älteren Sohn habe ich keinen Kontakt. Ich wäre auch bereit, die Wohnung jetzt zu überschreiben, müsste mir aber ein Recht einräumen, dass ich die Wohnung vermieten oder im Notfall verkaufen kann, da ich eine kleine Rente habe.“

Erst mit dem Tod vererben – oder lebzeitig übertragen? Bei dieser Frage muss man drei Aspekte abwägen: 1. die eigene Versorgungssicherheit, 2. die Erbschaftsteuerbelastung und 3. die Pflichtteilslast. Hauptargument für das Behalten bis zum Tod ist die optimale eigene Versorgungssicherheit. Denn dadu

Samstag, 4. April 2026

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