Kita zu: Entschädigung für Eltern
Wer derzeit wegen der Kinderbetreuung nur reduziert oder gar nicht arbeiten kann, bekommt unter Umständen kein Gehalt. Betroffene Eltern haben Anspruch auf Entschädigung. Es gibt aber Einschränkungen.
Bis die Kitas und Schulen wieder geöffnet sind, kann es noch eine Weile dauern. Und auch die geplante Erweiterung der Notbetreuung in der Corona-Krise kann nicht alle berufstätigen Eltern entlasten, die wegen der angeordneten Schließungen nun selbst mit der Kinderbetreuung beschäftigt sind.
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