LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Abrechnung nicht kommt
Johanna N.: Meine Mutter bewohnt eine Mietwohnung. Seit vielen Jahren wird ihr die Betriebsnebenkostenabrechnung von einer Hausverwaltung zugeschickt. Für 2018 ist das noch nicht erfolgt. Ich habe gelesen, dass die Abrechnung bis 31. Dezember 2019 hätte vorliegen müssen. Die Hausverwaltung teilte mir mit, dass die Abrechnung beim Vermieter zur Überprüfung sei. Ich möchte eine gütliche Einigung, aber auch zu meinem Recht kommen. Wie komme ich schnellstens an die Abrechnung? Kann ich die monatliche Abschlagszahlung einbehalten?
Der Vermieter ist laut Gesetz verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes abzurechnen. Endet das Abrechnungsjahr also am 31. Dezember 2018, hat er bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Dabei kommt es auf den Zugang bei der Mieterpartei an. Bekommt