Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen für ihre Tickets sofort vollständige Preise angeben. Schon bei der ersten Nennung eines Preises müssten neben dem reinen Flugpreis sämtliche unvermeidbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, urteilte der Europäische Gerichtshof (A
Dieser Artikel (ID: 1241169) ist am 24.04.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).