Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen für ihre Tickets sofort vollständige Preise angeben. Schon bei der ersten Nennung eines Preises müssten neben dem reinen Flugpreis sämtliche unvermeidbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, urteilte der Europäische Gerichtshof (Az.: C-28/19). Im konkreten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde und der irischen Fluggesellschaft Ryanair aus dem Jahr 2011. Laut Aufsicht fehlten in den damaligen Preisangaben die Mehrwertsteuer bei Inlandsflügen, die Gebühren für den Online-Check-in und für Kreditkartenzahlungen, wenn eine andere Karte als die von Ryanair bevorzugte Marke genutzt werden sollte.