LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was, wenn wir nicht auf die Insel können?

Helmut S.: „Wir haben für August/September eine Ferienwohnung auf der Nordseeinsel Juist privat gebucht. Nun bestehen momentan aber Reiseverbote auf diese Inseln. Außerdem haben wir unsere DB-Bahntickets für die Anreise und Rückreise bereits gekauft. Unsere Frage: Wenn die Reiseverbote auf die Inseln zu unserem Anreisetermin noch gelten, können wir dann kostenlos von der Buchung der Ferienwohnung zurücktreten? Wenn wir also nicht auf die Inseln können, können wir dann auch unsere Fahrkarten zurückgeben und erstattet bekommen?“

Kann eine individuell gebuchte Unterkunft aktuell wegen der Grenzschließung bzw. dem Reiseverbot nicht genutzt werden, muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch nicht dafür bezahlt werden. Viel spricht dafür, dass dies auch gilt, wenn die Unterkunft nicht erreichbar ist oder nicht touristisch g

Samstag, 4. April 2026

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