Mieter muss Keller räumen
Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gewohnheitsrecht. Auch die jahrzehntelange vermieterseitige Duldung einer bestimmten Nutzung bedeutet nicht, dass der Mieter ein Recht darauf hat. Das betrifft beispielsweise den Fall, wenn ein Mieter einen leeren Keller nutzt und dort Sachen einlagert, ohne d