LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Protokoll der Eigentümerversammlung

Peter M.: „Muss oder kann die in der Eigentümer-Jahresversammlung angesprochene Belegprüfung – erfolgt vom Beirat – im Protokoll dieser Veranstaltung erwähnt werden?“

In der Niederschrift (auch als Protokoll bezeichnet) müssen nur rechtserhebliche Umstände aufgenommen werden, zumindest ist der genaue Wortlaut der gefassten Beschlüsse (Beschlussergebnis) sowie das Abstimmungsergebnis schriftlich festzuhalten. Ebenso sind die Angabe von Ort und Zeitpunkt der Versam

Montag, 13. Oktober 2025

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