In den Musterbedingungen des PKV-Verbandes zur ergänzenden Pflegeversicherung steht in § 8b – Beitragsanpassung, dass die Versicherungen mindestens einmal jährlich für den Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten überprüfen müssen.
Wird hier eine bestimmte Abweichung um einen gesetzlich oder tariflich festgelegten Prozentwert festgestellt, werden die Beiträge überprüft und nach Zustimmung eines Treuhänders angepasst.
Diese Klausel findet man in der Regel auch in den konkreten Pflegetagegeld- oder auch bei den Pflegekostenversicherungen der Gesellschaften, die die Leute zur (zumindest teilweisen) Absicherung der Pflegelücke abgeschlossen haben.
Ob jedoch die konkrete Höhe der Beitragsanpassung im geschilderten Fall tatsächlich korrekt ist, dazu können wir leider nichts sagen, hierzu bräuchte man versicherungstechnische Spezialkenntnisse. Ich bitte um Verständnis.
Wir haben allerdings in den letzten Jahren teils erhebliche Beitragssteigerungen berichtet bekommen, Ihr Fall ist kein Einzelfall. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls bei weiteren Stellen nachzuhaken.
So kann der Bund der Versicherten weiterhelfen: https://www.bundderversicherten.de. Eine andere Option wäre ein Kontakt zu Fachanwälten im Versicherungsrecht. Möglicherweise kann auch die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) noch Auskunft geben, denn die Bafin kann man mit der Überprüfung von Beitragssteigerungen beauftragen: https://www.bafin.de/.