Allein in Bayern sind über 1,7 Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Was sich auf den Arbeitsmarkt in Krisen segensreich auswirkt, ist im privaten Geldbeutel der Betroffenen oft recht schmerzhaft spürbar – wenn nicht der Arbeitgeber die Lohnersatzleistung aufstockt.
Späte Erhöhung
Wer im Mai in Kurzarbeit geht, bekommt bis einschließlich Juli 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns als Kurzarbeitergeld. Ab August gibt es drei Monate lang je 70 und im November und Dezember 80 Prozent. Dauert die Kurzarbeit länger, dann geht es nächsten Januar wieder die Treppe runter auf 60 Prozent. Für Eltern kindergeldberechtigter Kinder sind es jeweils sieben Prozentpunkte mehr. Diese verzögerte Erhöhung, die der Koalitionsausschuss am 22. April beschlossen hat, gibt es zudem nur für diejenigen, deren Arbeitszeit mindestens um 50 Prozent verkürzt wurde.
Erste Hilfe
Bis August wird es für viele Kurzarbeiter finanziell sehr eng werden. Ratsam ist deshalb oft ein schneller Antrag auf aufstockendes Hartz IV (ALG II) beziehungsweise den Kinderzuschlag. Für beide Leistungen gelten jetzt erleichterte Bedingungen. Anträge können Betroffene online stellen. Vermögen wird großzügig beziehungsweise gar nicht geprüft. Für eine vierköpfige Familie sind zum Beispiel aktuell Rücklagen von bis zu 150 000 Euro erlaubt. Zudem werden immer die vollen Wohnkosten akzeptiert – auch Mieten, die als „übertrieben hoch“ gelten.
Hohe Freibeträge
Eigenes Einkommen wird sowohl bei Hartz IV als auch beim Kinderzuschlag angerechnet. Aber: Kurzarbeitergeld gilt als Arbeitseinkommen und wird somit günstiger behandelt als andere Einkommensarten wie zum Beispiel Eltern- oder Krankengeld.
So viel wird Beziehern von Kurzarbeitergeld nicht aufs ALG II angerechnet:
. Kurzarbeitergeld (plus Bruttolohn): 100 Euro – Freibetrag 100 Euro
. 200 Euro – Freibetrag 120
. 300 Euro – Freibetrag 140
. 400 Euro – Freibetrag 160
. 500 Euro – Freibetrag 180
. 600 Euro – Freibetrag 200
. 700 Euro – Freibetrag 220
. 800 Euro – Freibetrag 240
. 900 Euro – Freibetrag 260
. 1000 Euro – Freibetrag 280
. 1100 Euro – Freibetrag 290
. 1200 Euro – Freibetrag 300
Bis zu 330 Euro (ohne minderjährige Kinder: 300 Euro) monatlich bleiben anrechnungsfrei. So viel bleibt den Betroffenen maximal zusätzlich zu den beiden Sozialleistungen.
Von einem Kurzarbeitergeld von 1600 Euro werden deshalb nur 1270 Euro berücksichtigt. Eine vierköpfige Familie, die monatlich 1000 Euro Miete zahlen muss, könnte vom Jobcenter einen monatlichen Aufstockungsbetrag von etwa 600 Euro erhalten. Vorausgesetzt, die Familie hat außer dem Kurzarbeitergeld und dem Kindergeld keine weiteren Einkünfte.
Tipp: Ihren individuellen Anspruch auf Hartz IV können Kurzarbeiter hier berechnen: https://www.biallo.de/vergleiche/soziales/kurzarbeitergeld-alg-2/
Kinderzuschlag plus Wohngeld
Viele Familien stehen allerdings mit Kinderzuschlag plus Wohngeld besser da als mit ALG II. Zudem hat mancher lieber mit der Familienkasse der Arbeitsagentur als mit dem Jobcenter zu tun. Häufig ist allerdings unklar, auf welche der beiden Leistungen Anspruch besteht. Was also tun? „Grundsätzlich können Kundinnen und Kunden gleichzeitig beide Leistungen beantragen“, erklärt Christian Ludwig von der Bundesagentur für Arbeit. Wichtig ist allerdings: In diesem Fall muss man den „Leistungsträger über die Antragstellung beim anderen Träger informieren“.
Faustregel: Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit einem monatlichen Kurzarbeitergeld ab 900 Euro sollten in jedem Fall den Kinderzuschlag plus Wohngeld beantragen. Bei Alleinerziehenden gilt dies bereits ab einem monatlichen Kurzarbeitergeld in Höhe von 600 Euro. Wird der Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt, so kann noch immer rückwirkend ALG II gewährt werden.
Nur Wohngeld
Für manche Kurzarbeiter kann es auch reichen, zusätzlich Wohngeld zu beantragen. Allerdings: Gerade bei hohen Unterkunftskosten ist ein Antrag auf Wohngeld oft keine Option. Denn hier wird die Miete – anders als bei ALG II oder dem Kinderzuschlag – nur begrenzt berücksichtigt. Wichtig noch: Wer bisher bereits Wohngeld erhalten hat, hat als Kurzarbeitergeld-Bezieher meist Anspruch auf einen höheren Mietzuschuss.
Nebenjob
Mancher wird die finanzielle Krisensituation aber auch ohne Hilfe der Ämter meistern können. Denn bis Ende 2020 sollen beim Kurzarbeitergeld in puncto Nebenjob günstige Regeln gelten: Bezieher dürfen per Nebenjob ihr Einkommen anrechnungsfrei aufstocken – maximal bis zum Betrag, den sie vor der Kurzarbeit netto verdient haben. Vorausgesetzt, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden wie geplant umgesetzt.
Mehr Informationen
Ein siebenseitiges Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 28. Mai. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Wenn das Kurzarbeitergeld nicht reicht“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.