Ihr Freund kann Ihnen seinen Eigentumsanteil an dem Grundstück auch unentgeltlich übertragen. Hierfür wäre ein notarieller Schenkungsvertrag nötig. Zu den Kosten kann ich Ihnen leider keine genauen Angaben machen, da diese in der Regel unterschiedlich ausfallen. Es kommt hierbei auch auf den Wert der Immobilie an. Allerdings müssen Sie zumindest mit Kosten für den Notar sowie Gebühren für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch rechnen. Diese fallen an, unabhängig davon, ob Sie den Anteil schenkungsweise oder durch Kaufvertrag erhalten, weil beide Verträge notariell beurkundet werden und die Änderungen vom Grundbuchamt eingetragen werden müssen. Auch Steuern fallen in jedem Falle an. Kaufen Sie Ihrem Freund den Eigentumsanteil ab, entsteht die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt in Bayern derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises. Somit wäre es zwar grundsätzlich möglich, einen geringen Kaufpreis zu vereinbaren. Dann laufen Sie aber Gefahr, das Finanzamt auf den Plan zu rufen. Es könnte nämlich vermuten, dass bei dem Kaufvertrag eine steuerstrafrechtliche Unterverbriefung vorgenommen, also ein niedrigerer Kaufpreis notariell beurkundet als eigentlich vereinbart wurde, um Steuern zu sparen. Bei einer Schenkung fällt die Schenkungsteuer an. Diese kann je nach Steuerklasse und Wert der Immobilie zwischen sieben und 50 Prozent variieren. Zwar existieren bei der Schenkungsteuer Freibeträge, die in Ihrem Fall aber gering ausfallen, da Sie nicht verheiratet sind.