LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kann ich die Haushälfte übernehmen?

von Redaktion

Petra G.: „Ich bewohne mit meinem Freund ein Haus, das zur je zur Hälfte auf uns beide im Grundbuch eingetragen ist. Mein Freund hat zur Finanzierung von seiner Bank ein Darlehen erhalten, das durch eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld gesichert ist. Wir sind dafür beide als Sicherungsgeber eingetragen. Nun kann er die nötigen Zahlungen nicht mehr leisten, das Haus müsste versteigert werden. Ich könnte aus meinem Vermögen die gesamte Verbindlichkeit übernehmen, hätte dafür aber gerne eine Absicherung. Kann die Immobilie zur Gänze auf meinen Namen eingetragen werden, ohne dass es als Kauf gilt? Oder muss ich meinem Freund seinen Anteil abkaufen? Mit welchen Kosten wäre zu rechnen? Würden für eine Überschreibung Steuern anfallen?“

Ihr Freund kann Ihnen seinen Eigentumsanteil an dem Grundstück auch unentgeltlich übertragen. Hierfür wäre ein notarieller Schenkungsvertrag nötig. Zu den Kosten kann ich Ihnen leider keine genauen Angaben machen, da diese in der Regel unterschiedlich ausfallen. Es kommt hierbei auch auf den Wert der Immobilie an. Allerdings müssen Sie zumindest mit Kosten für den Notar sowie Gebühren für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch rechnen. Diese fallen an, unabhängig davon, ob Sie den Anteil schenkungsweise oder durch Kaufvertrag erhalten, weil beide Verträge notariell beurkundet werden und die Änderungen vom Grundbuchamt eingetragen werden müssen. Auch Steuern fallen in jedem Falle an. Kaufen Sie Ihrem Freund den Eigentumsanteil ab, entsteht die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt in Bayern derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises. Somit wäre es zwar grundsätzlich möglich, einen geringen Kaufpreis zu vereinbaren. Dann laufen Sie aber Gefahr, das Finanzamt auf den Plan zu rufen. Es könnte nämlich vermuten, dass bei dem Kaufvertrag eine steuerstrafrechtliche Unterverbriefung vorgenommen, also ein niedrigerer Kaufpreis notariell beurkundet als eigentlich vereinbart wurde, um Steuern zu sparen. Bei einer Schenkung fällt die Schenkungsteuer an. Diese kann je nach Steuerklasse und Wert der Immobilie zwischen sieben und 50 Prozent variieren. Zwar existieren bei der Schenkungsteuer Freibeträge, die in Ihrem Fall aber gering ausfallen, da Sie nicht verheiratet sind.

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