Planschbecken meist erlaubt
Da Frühling und Sommer wie in diesem Jahr vorwiegend zu Hause verbracht werden müssen, spielen viele Mieter mit dem Gedanken, Planschbecken oder mobile Pools auf Terrasse, Balkon oder im Gemeinschaftsgarten aufzustellen. Meistens ist dies ohne Zustimmung des Vermieters möglich, erklärt der Eigentüme