Da Frühling und Sommer wie in diesem Jahr vorwiegend zu Hause verbracht werden müssen, spielen viele Mieter mit dem Gedanken, Planschbecken oder mobile Pools auf Terrasse, Balkon oder im Gemeinschaftsgarten aufzustellen. Meistens ist dies ohne Zustimmung des Vermieters möglich, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund. Planschbecken und Pools dürfen als Spielgeräte genehmigungsfrei von Mietern im Gemeinschaftsgarten oder auf der Terrasse aufgebaut werden, befand das Amtsgericht Kerpen (Az.: 20 C 443/01). Mieter müssen aber darauf achten, dass die Nachbarn durch herumspritzendes Wasser oder zu lautes Toben nicht beeinträchtigt werden und der aufgestellte Pool die übrige Gartennutzung nicht beeinträchtigt.