Hoffnung für VW-Dieselkunden

von Redaktion

Gut viereinhalb Jahre nach dem Auffliegen des VW-Dieselskandals ist der erste Fall am Bundesgerichtshof angekommen. Die Erwartungen an die Karlsruher Richter sind groß. Es geht um grundsätzliche Fragen – und um viel Geld.

VON NICO ESCH UND JAN PETERMANN

Viele VW-Dieselfahrer können im Streit um Schadenersatz wegen zu hohen Abgasausstoßes ihrer Autos auf Rückendeckung der obersten Richter aus Karlsruhe hoffen. In einer ersten vorläufigen Einschätzung stellte sich der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend auf die Seite der Kunden, die das Geld für ihr Fahrzeug zurückhaben wollen. Nach Auffassung der Richter dürfte ihnen schon mit dem Kauf ein Schaden entstanden sein, den VW ersetzen müsste – mit Abzug einer Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sie mit dem Wagen gefahren sind. Ein Urteil wollen die Richter erst später verkünden (Az. VI ZR 252/19).

Der Fall

Im Januar 2014 kaufte Herbert Gilbert bei einem freien Händler einen VW Sharan 2.0 TDI match. Gebraucht, 20 000 Kilometer auf der Uhr, für 31 490 Euro brutto. Unter der Haube: Ein Diesel-Motor vom Typ EA 189 – mit unzulässiger Abgastechnik, die dafür sorgt, dass das Fahrzeug die Grenzwerte auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhält. Gilbert klagt, will sein Fahrzeug zurückgeben und das Geld zurück.

Das Landgericht Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) weist die Klage im Oktober 2018 ab. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entscheidet im Juni 2019 anders: VW schuldet dem Käufer Schadenersatz, muss das Fahrzeug zurücknehmen und 25 616,10 Euro nebst Zinsen zurückzahlen. Das ist der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Gilbert aber will den vollen Betrag, geht in Revision. Auch VW geht gegen das Urteil vor: Der Autobauer will gar nicht zahlen.

Die Argumente

Wie viele Diesel-Besitzer argumentiert auch Gilbert: Hätte er gewusst, was für eine Software da in seinem Fahrzeug steckt, hätte er es nie gekauft. Er habe ein sauberes Auto haben wollen und der Werbung geglaubt. Nun fühle er sich getäuscht. Das OLG Koblenz gab ihm Recht und sah im Verhalten von VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Der Autobauer habe Behörden, Wettbewerber und Verbraucher zur Maximierung seines Profits systematisch getäuscht. Und der Käufer habe ein Auto bekommen, das von Betriebsuntersagung und Stilllegung bedroht sei.

Hinweise der Richter

Die BGH-Richter formulierten zurückhaltender, schlossen sich der Bewertung des Falls aber weitgehend an. Aus ihrer vorläufigen Sicht dürfte schon durch den Kauf des Autos ohne Kenntnis der Abgas-Trickserei ein Schaden entstanden sein. Ob das Auto voll nutzbar war oder nicht, habe letztlich vom Zufall abgehangen – nämlich davon, ob und wann die illegale Software-Funktion entdeckt wird und welche Folgen das hat.

Was VW sagt

VW sieht das ganz anders: Das Fahrzeug sei zu jeder Zeit voll nutzbar gewesen. Die Gefahr einer Stilllegung habe allenfalls hypothetisch bestanden, argumentierte der Vertreter des Autobauers vor Gericht. „Worin hier der konkrete Schaden liegen soll, ist für Volkswagen nicht ersichtlich.“

Die Folgen

Mit ihren Urteilen geben die obersten deutschen Zivilrichter in aller Regel die Linie vor, an der sich untere Instanzen orientieren. Bisher kann von einheitlichen Entscheidungen keine Rede sein. Beim Schadenersatz, aber auch bei der Frage, ob ein Teil des Kaufpreises bei Rückerstattung abgezogen werden kann. Unklar ist auch, ob Neu- und Gebrauchtwagen gleich zu behandeln sind. Dazu dürfte das BGH-Urteil eine Weichenstellung sein.

Anlass für neue Klagen sieht VW allerdings kaum und verweist auch auf den geschlossenen außergerichtlichen Vergleich mit rund 235 000 Dieselfahrern aus der Musterfeststellungsklage, die damit alle weiteren möglichen Ansprüche aufgeben. Von dem BGH-Urteil erwarte man eine klare Botschaft dazu, wie weitere juristische Punkte auch bei den zahlreichen anderen Prozessen eingeschätzt würden: „Dies kann die zügige Beendigung vieler noch laufender Verfahren erleichtern.“

Nicht nur VW im Visier

Die Gegenseite sieht den Dieselskandal dagegen richtig ins Rollen gebracht. „Das Urteil wird auch für die manipulierten Pkw anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben“, ist die Kanzlei Goldenstein & Partner überzeugt. Sie vertritt neben Gilbert rund 21 000 weitere Diesel-Mandanten.

Drei weitere VW-Verfahren mit jeweils anderen Fallkonstellationen hat der BGH für den Juli terminiert. Zudem liegt inzwischen eine dreistellige Zahl an weiteren Verfahren – nicht nur gegen VW – beim 6. Zivilsenat. Das letzte Wort zum Dieselskandal wird daher beim BGH noch lange nicht gesprochen sein.

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