7 Prozent Mehrwertsteuer für Äpfel, 19 Prozent für Apfelsaft

Für Produkte des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Und damit wird es kompliziert. „Getränke zum Beispiel gehören nicht dazu“, erläutert das Fachportal steuern.de. „Auf einen Apfel also fallen 7 Prozent Mehrwertsteuer an, auf Apfelsaft aber 19 Prozent.“ Wasser hingegen zä

Samstag, 7. November 2026

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