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9. Mai 2020
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
. Der Ehegatte / eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen
. Kinder, unabhängig davon, ob sie ehelich, nicht ehelich oder adoptiert sind
. Eltern des Erblassers (bei kinderlosen Erblassern oder bei Vorversterben eines Kindes)
Andere Personen haben kei
Dieser Artikel (ID: 1248059) ist am 09.05.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).