Der Pflichtteil

von Redaktion

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

.  Der Ehegatte / eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen

.  Kinder, unabhängig davon, ob sie ehelich, nicht ehelich oder adoptiert sind

.  Eltern des Erblassers (bei kinderlosen Erblassern oder bei Vorversterben eines Kindes)

Andere Personen haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, insbesondere auch nicht Geschwister. Es haben aber nicht alle der Genannten zugleich einen Anspruch. Vielmehr gilt, dass Kinder des Verstorbenen sowie dessen Ehegatte stets einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Bei weiter entfernten Abkömmlingen (Enkel, Urenkel) und den Eltern des Erblassers hängt ein Pflichtteilsanspruch davon ab, welche sonstigen Verwandten des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes lebten.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine Geldforderung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteiles. Zur Berechnung muss der gesamte Nachlass bewertet werden. Darum ist der Pflichtteil sehr streitträchtig. Zudem gibt es für die Erben das Liquiditätsproblem, wie sie den Pflichtteil aufbringen können, vor allem wenn der Nachlass aus Immobilien oder Betriebsvermögen besteht.

Wie kommt man an seinen Pflichtteil?

Man bekommt ihn nicht automatisch, sondern muss ihn gegenüber dem oder den Erben einfordern. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die in der Regel mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Erblasser verstorben ist.

Was, wenn das Erbe verschenkt wurde?

Damit der Pflichtteil nicht durch Schenkungen an die Erben umgangen wird, gibt es einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Hierfür werden Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Pflichtteils mitberücksichtigt.

Es gilt eine Zehnjahresfrist zwischen Erbfall und Schenkung. Erfolgte eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall, wird sie zu 100 Prozent berücksichtigt, erfolgt sie im zehnten Jahr vor dem Erbfall noch mit zehn Prozent. Danach erlischt der Anspruch. Diese Fristen gelten bei Schenkungen unter Eheleuten nicht. Quelle: Deutsches Forum für Erbrecht, Finanztipp

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