LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Recht auf Bargeld

von Redaktion

Marion M.: „Muss bei Stornierung wegen Corona (Hotel geschlossen) ein Gutschein akzeptiert werden oder kann man Bargeld zurückfordern?“

Kann ein Hotel wegen des Corona-Virus nicht genutzt werden oder ist dieses gar nicht erreichbar, haben nach deutschem Recht Urlauber das Recht, den bereits gezahlten Betrag zurückzufordern. Es besteht somit ein Anspruch auf Rückerstattung. Dagegen dürfen unserer Ansicht nach die Verbraucher nicht auf einen Gutschein verwiesen werden. Der Gutschein kann allenfalls auf freiwilliger Basis von dem Reisenden angenommen werden.

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