Seit 2012 steigt die gesetzliche Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise. Will jemand schon vorher aufhören, muss er in der Regel Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Diese lassen sich allerdings ausgleichen – durch freiwillige Sonderzahlungen zur Rentenversicherung.
Wer diese Möglichke
Dieser Artikel (ID: 1248726) ist am 11.05.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).