Rentenabzug ausgleichen

von Redaktion

Seit 2012 steigt die gesetzliche Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise. Will jemand schon vorher aufhören, muss er in der Regel Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Diese lassen sich allerdings ausgleichen – durch freiwillige Sonderzahlungen zur Rentenversicherung.

Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, muss bei der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft beantragen. Daraus geht hervor, wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, wie sich die Rente mindert, wenn man früher in Ruhestand geht und auch, welchen Betrag man als Sonderzahlung leisten muss, um das auszugleichen. „Um früh genug festzustellen, wie viel man einzahlen muss, sollte man sich etwa zehn Jahre vor dem geplanten Renteneintritt beraten lassen“, empfiehlt Max Schmutzer von der Stiftung Warentest. Hierfür kann man sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden.  dpa

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