Inkassounternehmen dürfen die Daten von Verbrauchern nicht in jedem Fall an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dies zum Beispiel nicht zulässig, wenn Verbraucher eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen haben. Das Landgericht Osnabrüc
Dieser Artikel (ID: 1249276) ist am 12.05.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).