Nicht jeder Tarif einer sofort beginnenden Rentenversicherung lässt sich kündigen. Wenn eine Kündigung möglich ist, sollte die Entscheidung von der Höhe des Rückkaufswerts und Ihrer Einschätzung, wie alt Sie wohl werden, abhängig gemacht werden. Die Lebensversicherungsgesellschaft kalkuliert mit der statistischen Restlebenserwartung der versicherten Person zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wenn Sie die Rentenversicherung im Jahr Ihres Hausverkaufs 2014 abgeschlossen haben, beträgt der gesetzliche Mindestgarantiezins (Rechnungszins), mit dem die Lebensversicherungsgesellschaft das Deckungskapital verzinsen muss, 1,75 Prozent. Abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten ergibt sich daraus die Garantierente. Hinzu kommen nicht garantierte eventuelle Überschüsse.
Die durchschnittliche Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen lag in der Sterbetabelle 2014/2016 laut (GBE-Bund.de) bei 21 Jahren. Je nach Kosten der Rentenversicherung müssen Versicherte etwa drei bis fünf Jahre älter werden, damit sich der eingezahlte Betrag vor Steuer amortisiert. Danach müssten Sie mindestens älter als 89 Jahre alt werden. Auch wenn sich die eigene Lebensdauer schwer vorhersagen lässt, hilft dabei die Einschätzung hres Gesundheitszustandes im Vergleich mit dem Ihrer Altersgenossinnen.
Aufgrund der relativ hohen Besteuerung der Rente ist die Altersschwelle, ab der sich die Rente rechnet, noch höher. Der für Sie wohl zutreffende Ertragsanteil beim Rentenbeginn von 65 bis 66 Jahre beträgt 18 Prozent. Wie Berechnungen zeigen, liegt der mathematisch ermittelte Ertragsanteil einer Rentenversicherung aufgrund der stark gesunkenen Zinsen seit 2006 unter diesen vom Gesetzgeber angesetzten 18 Prozent. Die Besteuerung des Ertragsanteils ist deshalb heute tatsächlich höher als die Steuer auf die Zinsen einer sicheren Anlage, wenn Sie das Kapital selbst anlegen und verzehren würden.
Die Weiterführung Ihres Rentenvertrages kann sich aber trotz der Ertragsanteilsbesteuerung rechnen, wenn der Rückkaufswert aufgrund hoher Kosten bei Kündigung sehr gering ausfällt und Sie lange leben. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie zunächst bei Ihrer Versicherung klären, ob eine Kündigung Ihres Rententarifs überhaupt möglich ist und wie hoch gegebenenfalls der Rückkaufswert ist. Erst mit diesen Daten können Sie sich beraten lassen, bis zu welchem Lebensalter sich die Auszahlung nach Steuer in etwa besser rechnet als die Rente. Beratung bietet der Verbraucherservice Bayern oder vom Amtsgericht bestellte Rentenberater.