LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nießbrauch und Zehnjahresfrist
Johannes G.: „Bekanntlich bleibt ein an ein Kind vererbtes Haus erbschaftsteuerfrei, sofern die Wohnfläche 200 qm nicht überschreitet und das Kind das Haus für mindestens zehn Jahre für eigene Wohnzwecke nutzt. Wäre die Einräumung des Nießbrauchs an dem Haus für den überlebenden Elternteil gleichzusetzen mit der eigenen Nutzung des Kindes oder begänne die Zehnjahresfrist für das Kind erst nach dem Ableben des nießbrauchberechtigten Elternteils?“
Ich verstehe Ihre Frage so, dass das Kind Erbe des erstversterbenden Ehegatten werden soll und der überlebende Ehegatte ein Nießbrauchsrecht erhält, also zunächst allein in dem Haus wohnen bleibt. Dann wäre das Kind zunächst zur Hälfte Eigentümer des Hauses und würde im Schlusserbfall die andere Häl