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Darf nur Ritter quadratisch sein?

von Redaktion

Seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Dürfen trotzdem auch andere Schokoladen quadratisch sein? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG hat sich die charakteristische quadratische Verpackung als Marke schützen lassen. Der Konkurrent Milka versucht, die Löschung durchzusetzen. Der Streit zieht sich nun schon zehn Jahre hin und liegt bereits das zweite Mal bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe. Zuletzt hat das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Gegen dieses Urteil wehrt sich Milka vor dem BGH.

Knackpunkt ist dabei die Frage, ob das Schokoquadrat ausschließlich aus einer Form besteht, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Denn das ist laut Gesetz ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz. Die Regelung soll verhindern, dass sich Unternehmen auf Dauer ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre. Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden.

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