LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Duldung für den Treppenlift
Der Einbau eines Treppenlifts stellt eine bauliche Veränderung dar. Einer baulichen Veränderung müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer zustimmen, denen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Entsteht ein derartiger Nachteil nicht, besteht da