Steuervorauszahlung reduzieren

von Redaktion

Wer wegen der Corona-Krise weniger Geld zur Verfügung hat, kann seine Einkommensteuervorauszahlungen reduzieren. Auf Antrag durch ist eine Reduktion bis auf null Euro möglich, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Zudem können bereits geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet werden. Die Voraussetzung: Der Steuerpflichtige ist unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen. Für das Finanzamt ist es dabei ausreichend, wenn kurz begründet wird, dass sich die persönliche Einkommenssituation wegen der Krise verschlechtert hat, zum Beispiel weil ein Zweitjob weggefallen ist und daraus Zahlungsschwierigkeiten entstanden sind. Hat das Finanzamt mit dem letzten Steuerbescheid mitgeteilt, dass eine Nachzahlung eines höheren Betrags fällig ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Kann jemand die Nachzahlung aufgrund der aktuellen Einkommenshöhe nicht fristgerecht in voller Höhe leisten, lässt sich mit dem Finanzamt eventuell eine Ratenzahlung vereinbaren. Oder es wird ein Antrag auf Stundung der Nachzahlung gestellt.  dpa

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