Wer durch die Corona-Krise weniger Geld hat, kann sich bei Krediten Zeit verschaffen: Betroffene können für Zahlungsverpflichtungen, die von April bis Juni fällig werden, eine Stundung erhalten. Voraussetzung: Der Kredit wurde vor dem 15. März 2020 abgeschlossen. Banken dürfen für die Dauer der Stun
Dieser Artikel (ID: 1254595) ist am 23.05.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).