Wer durch die Corona-Krise weniger Geld hat, kann sich bei Krediten Zeit verschaffen: Betroffene können für Zahlungsverpflichtungen, die von April bis Juni fällig werden, eine Stundung erhalten. Voraussetzung: Der Kredit wurde vor dem 15. März 2020 abgeschlossen. Banken dürfen für die Dauer der Stundung keine zusätzlichen Zinsen oder Bearbeitungskosten geltend machen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer seine Kreditzahlungen stunden möchte, sollte sich an sein Geldinstitut wenden. Die Verbraucherschützer stellen online einen Musterbrief zur Verfügung (www.bit.ly/kreditstunden).