Um eine Infektion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, haben Paketdienstleister ihre Liefergepflogenheiten umgestellt. Päckchen und Pakete sollen möglichst kontaktlos zugestellt werden. „Doch das Abstellen von Paketen im Hausflur oder im Garten ist ein No-Go“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Auch bei kontaktloser Übergabe müssen die Paketzusteller dafür sorgen, dass Pakete nur unter Aufsicht zugestellt werden.“
Bei Verlust oder Beschädigung der bestellten Ware bleiben Empfänger sonst auf dem Schaden sitzen. Bei Waren aus dem Online-Shop gilt, dass Kunden sich stets an den Händler wenden sollten. Denn dieser muss Empfängern zur Erfüllung des Kaufvertrags einwandfreie Ware verschaffen. Kommt eine bestellte Lieferung nach Ablauf der Frist tagelang nicht an, ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Er trägt das Transportrisiko und muss dafür geradestehen, dass die Ware ordnungsgemäß bei seinen Kunden ankommt.