Wer durch die Corona-Krise weniger Geld zur Verfügung hat, kann sich bei seinen Krediten Zeit verschaffen: Betroffene können für Zahlungsverpflichtungen, die von April bis Juni fällig werden, eine Stundung erhalten. Voraussetzung: Der Kredit wurde vor dem 15. März 2020 abgeschlossen. Banken dürfen f
Dieser Artikel (ID: 1255756) ist am 26.05.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).