Wer durch die Corona-Krise weniger Geld zur Verfügung hat, kann sich bei seinen Krediten Zeit verschaffen: Betroffene können für Zahlungsverpflichtungen, die von April bis Juni fällig werden, eine Stundung erhalten. Voraussetzung: Der Kredit wurde vor dem 15. März 2020 abgeschlossen. Banken dürfen für die Dauer der Stundung keine zusätzlichen Zinsen oder Bearbeitungskosten geltend machen, erklärt die Verbraucherzentrale.