LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie lang darf meine Frau bleiben?

Als Nießbrauchberechtigter sind Sie zwar nicht mehr Eigentümer des Hauses, Sie können aber das Haus gegebenenfalls lebenslang zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder auch vermieten und die Einnahmen behalten. Ihr Nießbrauchrecht ist weder zu Lebzeiten auf Ihre Frau übertragbar, noch an sie vererbbar. Auc

Montag, 29. Dezember 2025

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