LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Bis wann die Abrechnung da sein muss
Der Paragraf 556 Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BG) regelt, wann der Vermieter abzurechnen hat. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen.
Hat bei Ihnen der Abrechnungszei