LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Bis wann die Abrechnung da sein muss

Der Paragraf 556 Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BG) regelt, wann der Vermieter abzurechnen hat. Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen.

Hat bei Ihnen der Abrechnungszei

Samstag, 16. Mai 2026

Diesen Artikel weiterlesen!

1 Monat für 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Jetzt testen

3 Monate nur 12,30 € mtl.

Spare 73,80 €
  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Vorteil sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Passende weitere Angebote
finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.