Wer bezahlt die Schutzmaske?

von Redaktion

An vielen Arbeitsplätzen – etwa in Restaurants oder in Kosmetikstudios – müssen Arbeitnehmer eine Maske tragen. Muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen?

„Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz gewahrt ist“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Verpflichtet er Angestellte dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, müsse er diesen auch bereitstellen oder dafür bezahlen. Grundsätzlich kommt es bei der Frage darauf an, ob man die Maske zur Dienstkleidung oder zur Schutzkleidung zählt. Dienstkleidung müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen – auch wenn sich Unternehmen in der Praxis oft an den Kosten beteiligen.

Persönliche Sicherheitsausrüstung wie etwa Sicherheitsschuhe oder einen Helm muss der Arbeitgeber in jedem Fall bezahlen. Sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er ebenfalls in diese Kategorie.  dpa

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