RECHT

Maklerverträge dürfen sich verlängern

Maklerverträge dürfen sich automatisch immer weiter verlängern, wenn der Auftraggeber nicht kündigt. Das gilt zumindest dann, wenn der neue Zeitraum nicht mehr als die Hälfte der ursprünglichen Laufzeit beträgt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied (Az. I ZR 40/19). Konkret ging es

Samstag, 27. Dezember 2025

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