LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wann gilt die Zehnjahres-Frist?

von Redaktion

Josef W.: „Ich (70) bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses, in dem ich mit meiner Frau im Erdgeschoss und meiner Tochter (mietfrei oben) wohne. Ich habe vor, die Immobilie als Schenkung an meine Frau zu übertragen. Hat dabei die Zehnjahres-Regelung für das ganze Haus Gültigkeit oder nur für den bewohnten Teil? Alternative wäre, den Anteil unserer Tochter noch selbst als Eigentümer zu behalten.“

Die Frage ist ein wenig unklar, da Zehnjahres-Fristen sowohl im einkommensteuerlichen als auch im schenkungsteuerlichen Bereich als auch im Erbrecht existieren. Der Fall wird hier rein von der steuerlichen Seite aus betrachtet. Wenn ein Ehemann seiner Ehefrau eine Immobilie schenkt, ist dies für die Einkommensteuer ohne Bedeutung, da das Einkommensteuergesetz und damit die sogenannte Spekulationsfrist hier nicht greift. Das Gesetz greift nur bei einer entgeltlichen Veräußerung ein. Ob eine teilentgeltliche Veräußerung, die zum Beispiel durch die Übernahme von Verbindlichkeiten entstehen könnte, vorliegt, kann mangels Kenntnis des genauen Sachverhalts nicht beurteilt werden. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt, dass ein Ehegatte dem anderen Ehegatten innerhalb von zehn Jahren einen Wert von 500 000 Euro schenken oder vererben darf, ohne dass eine Steuerzahlung anfällt. Insgesamt ist der Sachverhalt allerdings, wie erwähnt, etwas unklar. Es ist daher eine genauere Prüfung ratsam, bevor gehandelt wird.

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